Wiederum ereignete sich ein Verkehrsunfall und ergab sich beim Fahrzeug meines Mandanten der unangenehme Effekt, dass die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Unfall überstiegen und daher ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag. Mein Mandant hätte sohin nur noch den Zeitwert des Autos abzüglich des Wrackwertes von der Gegenseite ersetzt erhalten.
Mein Mandant wurde dahingehend von mir angeleitet, dass er einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstätte einholen soll und überstiegen die veranschlagten Reparaturkosten den Zeitwert um lediglich 10%, sodass die Reparatur des Fahrzeuges nunmehr doch zulässig war. Mein Mandant erhielt im Verfahren den vollen Kostenersatz für die Zeitwertreparatur seines Autos.
Unten finden Sie das Urteil des Bezirksgericht Donaustadt vom 22.06.2012 veröffentlicht, welches zwischenzeitig rechtskräftig ist. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.