Der türkisch stämmige Mandant versetzte seiner damaligen Ehefrau vielfache Messerstiche, weil diese sich scheiden lassen wollte.
Das Erstgericht hat die Freiheitsstrafe auf sechs Jahre festgesetzt und im Urteil argumentiert, dass der Täter unter einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung vor dem kulturellen Hintergrund gehandelt hat und erfolgte die Verurteilung wegen versuchten Totschlags.
Dieses Verfahren war Anlass, dass die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in einem Erlass festschrieb, dass die Ausländereigenschaft keine Rolle bei Affekttaten spielen dürfe.
Das Oberlandesgericht Wien hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt, dies bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren.