Der Beklagte hat im gegenständlichen Fall nicht nur böswillig die gemeinsame Ehewohnung verlassen, sondern auch noch auf Facebook seine Interessen an einer festen Beziehung zu einer Frau bekundet und sich als Single ausgegeben.
Auf die Frage des Gerichts, ob er diese Einträge auf Facebook gepostet hätte, gab der ca. 30-jährige Beklagte an, dass er sich mit Facebook nicht auskenne und seinen Eintrag ein Freund von ihm veranlasst hätte.
Naturgemmäß konnte das Gericht diesen Angaben keinen Glauben schenken und hat die Recherche auf Facebook wesentlich dazu beigetragen, die Interessen meiner Mandantin erfolgreich durchzusetzen.
Unten finden Sie das rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichts Favoriten vom 06.04.2012 als Download.