Die schlechte Botschaft
für Ihren Prozessgegner.

Damit auch Sie eine weiße Weste bewahren,
mache ich Ihre Probleme zu meinen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hiob vertritt Klienten aus aller Welt.
Egal wie tief Sie in Problemen stecken,
Sie können sich auf mich verlassen.

“Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!”
– Berthold Brecht

30 cm sind nicht genug!

Wie in so vielen Lebenslagen haben Längenmaße vor allem auch bei Verkehrsunfällen grundlegende Bedeutung, wie der folgende Fall eindrucksvoll veranschaulicht:

Meine Mandantin fuhr, auf der Suche nach einem Parkplatz, Ende September 2012 mit ihrem Pkw hinter dem vom Zweitbeklagten gelenkten Pkw. Glücklicherweise waren zwei leere Schrägparkplätze in Sicht, wobei sich der Zweitbeklagte auf dem rechten einparkte. Die Freude meiner Mandantin über den gefundenen Parkplatz währte jedoch leider nur kurz, denn als sie etwa zur Hälfte in den daneben befindlichen Schrägparkplatz eingefahren war, krachte es bereits. Der Zweitbeklagte hatte die Türe seines Pkws geöffnet und es kam zur Kollision mit der geöffneten Fahrertüre.

Vor Gericht behauptete der Zweitbeklagte, dass ihm die Klägerin mit relativ überhöhter Geschwindigkeit und zu wenig Seitenabstand in die Autotüre gefahren wäre. Im Zuge seiner Einvernahme in der mündlichen Streitverhandlung zeigte der taubstumme Zweitbeklagte den Fahrzeugabstand mit seinen Händen. Daraufhin entbrannte eine hitzige Diskussion darüber, ob der Zweitbeklagte 10 cm oder 30 cm gedeutet, ob der Gebärdensprachendolmetscher dies auch tatsächlich richtig wiedergegeben und ob die Richterin es in weiterer Folge auch dementsprechend protokolliert hat.

Schließlich konnte der verkehrstechnische Sachverständige die Debatte durch sein Gutachten zerstreuen – es handelte sich nämlich den Spuren an den Fahrzeugen zufolge nicht um 10 oder 30, sondern um zumindest 60 cm! In seiner rechtlichen Beurteilung hat das Gericht entschieden, dass ein Seitenabstand von 60 cm jedenfalls ausreichend ist.

Dieser Fall zeigt, dass das Abschätzen von Distanzen und Längen ganz unterschiedlich ist und oft ein Sachverständigengutachten die Wahrheit ans Licht bringt und letztendlich einen Rechtsstreit entscheidet. Meine Mandantin erhielt den vollen Kostenersatz für die Reparatur ihres Pkws zugesprochen.

Lesen Sie dazu im Downloadbereich die bereits rechtskräftige Entscheidung des Bezirksgerichts Hietzing vom 19.07.2013.

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